Als erste Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Süden von Limburg hat die ‚Wolting & Versteegh – Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft‘ am Donnerstag, den 29. April 2010, mit dem ‚Belastingsdienst‘ (Finanzamt) eine Vereinbarung bezüglich des neuen Konzepts der ‚Horizontaal Toezicht‘ (horizontale Aufsicht) unterzeichnet. Rob Schoenmaekers, Mitglied der Direktion des Finanzamts Limburg, und Hans Wolting, Direktor von Wolting & Versteegh – Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft‘ (Wolting & Versteegh), unterzeichneten die Vereinbarung.
Die Vereinbarung zur ‚Horizontaal Toezicht‘ enthält Absprachen bezüglich der Qualität und der Art und Weise, wie in den mit SRA verbundenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für deren Kunden die verschiedenen (Steuer)Erklärungen nach dem Konzept der horizontalen Aufsicht erstellt werden. Als Grundlage wird hierbei das von Wolting & Versteegh verwendete Qualitäts- und Prüfungssystem genutzt und gilt für jegliche relevanten Steuerbelastungen: Lohn- bzw. Einkommenssteuer, Umsatz- und Unternehmenssteuern. Da Finanzamt vertraut darauf, dass die (Steuer-)Erklärung richtig ist, denn die Qualität erfüllt das genannt Qualitäts- und Prüfungssystem.
Hans Wolting: „‚Horizontaal Toezicht‘ ist die neue Methode der Steuerbehörden, Aufsicht auszuüben. Vertrauen, Verständnis und Transparenz sind dabei die grundlegenden Konzepte. Dies beinhaltet, unter anderem, die Qualität der Prozesse und Produkte, der Arbeitsmethode beim Prozess der Erstellung der (Steuer-)Erklärung, der Aufsicht und der Beratungen. Deutliche Absprachen und eine gute Abstimmung im Vorfeld ersetzen jetzt die Kontrollen im Nachhinein. Die Sicherheit bezüglich Steuerfragen unserer Kunden wächst mit der ‚Horizontaal Toezicht‘: außerdem wissen sie schneller, woran sie sind. Außerdem können mit ‚Horizontaal Toezicht‘ die Verwaltungskosten gesenkt werden.“