In diesem Zusammenhang versteht man unter:
A. Prüfungsgesellschaft: ein Unternehmen oder eine Institution, das/die gewerbsmäßig gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vornimmt sowie auch Organisationen, in denen solche Unternehmen oder Institutionen untereinander verbunden sind;
b. Leitung: die Hauptversammlung oder ein anderes weisungsberechtigtes Organ unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, das die Politik festlegt und Entscheidungen bezüglich jeglicher Angelegenheiten unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft trifft;
c. Bta: Verordnung über die Beaufsichtigung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften;
d. Gesellschafter: eine Person, die über die Berechtigung verfügt, im Namen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verpflichtungen bezüglich der Ausführung von Aufträgen auf dem Gebiet der professionellen Dienstleistung einzugehen;
e. Mitarbeiter: sämtliche Personen, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags oder anderer Verträge Arbeiten verrichten und an der Ausführung von Aufträgen unseres Büros beteiligt sind;
f. Netzwerk: die ‚Zusammenarbeitsstruktur‘ unseres Büros, einschließlich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gemäß der Definition in der Bta;
g. Beschwerde: ein schriftlicher Ausdruck von Unzufriedenheit über das Verhalten eines Gesellschafters oder eines Mitarbeiters unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einer Person in einem Büro, das zu dem Netzwerk gehört, mit dem auch unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verbunden ist;
h. Beschwerdeführer: derjenige, der eine Beschwerde einreicht;
i. Kommission: die in Punkt 3 erwähnte Beschwerdekommission;
J. ‚Compliance Officer‘: die in Punkt 4 definierte Funktion;
k. Sekretär/in: die in Punkt 3 definierte Funktion;
l. Beschwerde-Helfer: die in Punkt 10 bezeichnete Funktion.